Hauptuntersuchung

nach § 29 StVZO

In gewissen Zeitabständen wird der Fahrzeughalter beim Blick auf  das hintere Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der  letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue  Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht.
Grundlage für diese  wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung).  Pkw zum Beispiel müssen in der Regel alle 2 Jahre zur HU.
Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchung der Fahrzeuge ist  deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit  und technische Mängel untersucht.
Wir überprüfen den Zustand ihres  Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch  andere Verkehrsteilnehmer einer Gefährdung ausgesetzt werden.
Das  Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, hilft  oftmals, Unfälle zu vermeiden. Außerdem wirkt sich eine regelmäßige  technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier  werden Mängel frühzeitig erkannt, was unter Umständen Folgeschäden  vermeiden kann.